Riester Rente
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Die Riester-Rente ist eine Bezeichnung einer vom Staat geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ ist von Walter Riester abgeleitet, der in
seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung
der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der die
Nettorente eines Durchschnittsarbeiters von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Die Berechtigung zur Riester-Rente erhalten Pflichtmitglieder in der
gesetzlichen Rentenversicherung, desweiteren gilt das auch für Beamter, Richter
und Soldaten. Bei Ehepaaren muss nur einer der Ehepartner die Voraussetzungen
erfüllen. Dann kann auch der andere Partner die Förderung der Riester-Rente
beanspruchen.
Wer sich also zusätzlich im Alter absichern möchte, und das sollte wohl jeder
mit ja beantworten können, der informiert sich über die viele Anbieter welche
die Riester-Rente in ihr Portfolio an Versicherungen aufgenommen haben. Es gibt
dort wie eigentlich bei jeder Versicherung eine Vielzahl von Möglichkeiten und
Bonbons die es einzufangen gilt.
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